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AGB

Om Yoga – Abo Bestimmungen

 

Die Probelektion und das Probe- Abo kann nur einmal und nur von Personen erworben werden, die bei Om Yoga noch keine regulären Klassen besucht haben.

 

Om Yoga Pässe (3, 6 und 12 M.) sind persönlich und nicht übertragbar.

in besonderen Fällen (z.B. Wegzug, längere Krankheit, Unfall) kann der Pass auf eine andere Person überschrieben werden.

 

Om Yoga Abos und Pässe sind nicht kündbar.

 

Die Laufzeit der Abos und Pässe ist verbindlich.

Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos und Pässe verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

 

Abo-Unterbruch

Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende Om Yoga 10er Abos sowie 6- und 12 Monats Pässe um die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Die Krankheit/Unfall/Schwangerschaft muss umgehend schriftlich mitgeteilt werden auf info@omyoga.ch. In jedem Fall ist ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

 

Verlängerungen

Wegen Ferien oder aus zwingenden beruflichen Gründen können die 3, 6- und 12 Monats-Pässe verlängert werden. Solche Verlängerungen müssen im Voraus schriftlich beantragt werden auf info@andreayoga.com. Nachträgliche Verlängerungen sind nicht möglich.

 

3 Monats Pässe können um maximal 1Wochen verlängert werden.

6 Monats Pässe können um maximal 2 Wochen verlängert werden.

12 Monats Pässe können um die maximale Dauer von 4 Wochen verlängert werden.

Probe-Abos können nicht unterbrochen oder verlängert werden. Sie sind einen Monat gültig.

 

Vergünstigungen

Lehrlinge, Schüler und Studenten erhalten gegen Vorweisen des entsprechenden, gültigen Ausweises 10% Rabatt auf die 10er Abos sowie auf die 6- und 12 Monats Pässe. Für alle anderen Abos und Dienstleistungen können keine Vergünstigungen gewährt werden.

 

Privatlektionen / Workshops

Vereinbarte Termine für Privatlektionen sind verbindlich. Werden sie nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, ist der volle Betrag geschuldet.

 

Anmeldungen für Workshops sind verbindlich. Die Rückerstattung der Kurskosten erfolgt nur bei Krankheit oder Unfall und gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses.

 

Änderungen im Studiobetrieb

Änderungen im Stundenplan oder beim Lehrpersonal können jederzeit erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

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